Verein


Gegründet im März 1948.

Der Kursleiter des 1. Braumeisterlehrganges der Landesschule für Brauer und Mälzer in Ulm war Herr Oberstudienrat Karl Sannwald (1978 verstorben). Seit 1956 hat der Verein den Status des eingetragenen Vereines. Derzeit hat der Verein etwa 1'300 Mitglieder aus Deutschland, der Schweiz, Österreich, Luxemburg, Schweden und Übersee.


Vorstand



Der Vorstand besteht aus Elke Aichele-Weber, Stefan Eble, Martin Stadler, Marina Stolzenberg, Georg Grisse, Philipp Schumpp und Johannes Eismann.



Satzung

der Vereinigung ehemaliger Ulmer,
Braumeistervereinigung e.V.


1. Allgemeines:

§ 1

Die Vereinigung führt den Namen "Vereinigung ehemaliger Ulmer, Braumeistervereinigung e.V." (eingetragener Verein)


§ 2

Der Sitz der Vereinigung ist Laupheim. Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet:

Vereinigung ehemaliger Ulmer
z.Hd. v. Herrn Stefan Eble
88471 Laupheim, Kirchberg 4


§ 3

Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Brauern und Mälzern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

-Wissenschafliche Arbeitstagungen
-Fachvorträge
-Workshops
-Seminare
-Exkursionen

Die Darstellung der Vereinsarbeit wird den Mitgliedern in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Diese können in schriftlicher Form, aber auch in digitaler Form (Internet oder andere Medien) erfolgen.


§ 4

Die Vereinigung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 5

Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungmäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


§ 6

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 7

Die Vereinigung ist politisch und religiös neutral.


§ 8

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 9

Satzungsänderungen jeglicher Art bedürfen der Eintragung in das Vereinsregister. Sie kommen nur zustande, wenn bei einer Mitgliederversammlung die Anzahl der anwesenden Teilnehmer einer Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit der Satzungsänderung zustimmen.

2. Erwerb der Mitgliedschaft

§ 10

Ordentliches Mitglied der Vereinigung kann werden:

-Schüler der Meisterschule für Brauer und Mälzer in Ulm, die mit Erfolg die Meisterprüfung abgelegt haben
-Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen, die berechtigt sind, den Titel "Braumeister bzw. Brauingenieur", sowie "Getränketechnologe" zu führen.


§ 11

Andere Personen sind ebenfalls berechtigt, die Mitgliedschaft erwerben.


§ 12

Zur Erlangung der Mitgliedschaft muss ein schriftliches Beitrittsgesuch der Vereinsleitung vorgelegt werden.

3. Beendigung der Mitgliedschaft

§ 13

Die Mitgliedschaft geht verloren:

-durch freiwilligen Austritt
-durch Ausschluss
-durch Tod


§14

Der Austritt kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss schriftlich an die Vereinsleitung gerichtet werden.


§ 15

Der Auschluss kann erfolgen:

-wenn sich ein Mitglied grobe Verstöße gegen die Standesehre zuschulden kommen lässt
-wenn Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Satzung der Vereinigung missachtet werden
-wenn der Vereinsbeitrag trotz mehrfacher Mahnung nicht entrichtet wird.


§ 16

Der Antrag auf Ausschluss kann von der Vereinsleitung an die Mitgliederversammlung gestellt werden.

Ein ausgeschlossenes Mitglied kann nicht mehr aufgenommen werden.

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 17

Jedes Mitglied ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und hat das Recht Anträge und Vorschläge zu unterbreiten und die Arbeit der Vereinsleitung zu hinterfragen.


§18

Jedes Mitglied ist zur Beitragszahlung verpflichtet. Die Höhe des Beitrages beträgt
20€, wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und kann nach Bedarf angepasst werden. Anschriftenänderungen sind der Vereinsleitung der VeU unverzüglich mitzuteilen.


§ 19

Weiterhin ist jedes Mitglied verpflichtet, die Belange der Brauerschule Ulm in der Öffentlichkeit jederzeit zu vertreten, bei Stellenvergabe möglichst Vereinsmitglieder zu berücksichtigen, an der Mitgliederversammlung und an der Vereinszeitung durch geeignete Beiträge mitzuarbeiten.

5. Die Vereinsleitung

§ 20

Die Vereinsleitung besteht aus:

-dem 1. Vorsitzenden
-dem 2. Vorsitzenden
-dem Schriftführer
-dem Schatzmeister
-mehreren Beisitzern, deren Zahl auf 20 begrenzt ist.

Die Sitzungen der Vereinsleitung werden vom 1. Vorsitzenden einberufen. Die Vereinsleitung fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.


§ 21

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeder vertritt allein. Im Innenverhältnis sind der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister der Vereinigung gegenüber verpflichtet, das Vorstandsamt bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden auszuüben. Sollte der 2. Vorsitzende verhindert sein, so wird er durch den Schatzmeister vertreten.


§ 22

Die Wahl der Vereinsleitung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren in geheimer Abstimmung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl.


§ 23

Die Tätigkeit der Vereinsleitung ist ehrenamtlich. Es werden lediglich die notwendigen Auslagen erstattet.

6. Die Mitgliederversammlung

§ 24

Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt durch die Vereinszeitschrift oder durch ein besonderes Rundschreiben unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Bekanntmachung hat mindestens 4 Wochen vor der Versammlung zu erfolgen.


§ 25

Die Mitgliederversammlung beschließt über:

-Änderung der Satzung
-Wahl der Vereinsleitung
-Ernennung von Ehrenmitgliedern
-Auflösung des Vereins


§ 26

Über den Verlauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, welches von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

7. Auflösung der Vereinigung

§ 27

Die Vereinigung ehemaliger Ulmer, Braumeistervereinigung e.V., kann von der Mitgliederversammlung auf Antrag bei einer Abstimmung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen aufgelöst werden.

Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Landesschule für Brauer und Mälzer in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg in Ulm.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.


Die Satzung wurde 1948 niedergeschrieben.